Bringt meine bessere Hälfte doch heute abend vom ALDI diesen Dreipfünder heim:
Auf der Tüte prangt dreifach das fränkische Wappen, darunter steht weiß auf grün:
Das gute Brot mit dem Frankenwappen |
Komischer Satz, denkt sich der zonebattler, warum schreiben sie dann nicht gleich »Fränkisches Bauernbrot« oder sowas drauf? Die Antwort findet sich im unauffällig Kleingedruckten: Der Laib stammt aus einer Bäckerei in Weiden, und das liegt jenseits des Frankenlandes in der Oberpfalz, ja recht eigentlich sogar ziemlich tief drin in dieser! Ein eindeutiger Fall von unlauterem Etikettenschwindel also? Egal, schmecken tut das Brot jedenfalls, zumal dann, wenn man auf einen Langschlitz-Toaster zurückgreifen kann!
Was sagt da die EU dazu? Sollte man fränkisches Brot nicht auch so schützen wie die Nürnberger Bratwurst oder die Karlsbader Oblate?
#1
Nürnberger Bratwürste und Karlsbader Oblaten...
...kann man nicht schützen, jedenfalls nicht vor mir! Wo gibt’s welche? ;-)
#2
Hier, aber wir geben nix ab ;)
#3
Des hammer gern...
...erst dem hungrigen zonebattler das Maul wässrig schreiben, aber dann nix teilen wollen!
#4
Ich muss schon immer mit meinen 4 Mitbewohnern teilen
#5
Wo’s für fünf reicht...
...reicht’s auch für sechs!
#6
So fangen wir erst gar nicht an!
#7
Na dann...
...halt nicht. Dann kriegste von unseren Schnitzeln auch nix ab. So!
#8